Zusammenfassung
Die Verordnung 388/2020 ändert die Zuständigkeitsverordnung für die Luftfahrt: Sie führt eine neue Prüfungsanforderung für Segelflugzeuge ein, schließt Hubschrauber und Luftschiffe von Ultraleicht‑Regelungen aus und legt das Inkrafttreten auf den 15. September 2020 fest.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/4/2020XXVII
Verkehr
Schwerpunkte
- Ein neuer Unterpunkt (Ziffer 14) wird in § 1 Abs. 1 eingefügt, der die Nachprüfung von Segelflugzeugen nach europäischer Verordnung regelt.
- Ein neuer Absatz 4 wird zu § 1 hinzugefügt, der Hubschrauber und Luftschiffe von den Regelungen für Ultraleichtluftfahrzeuge ausnimmt.
- Ein neuer Absatz 11 wird zu § 9 ergänzt, der das Inkrafttreten der Änderungen zum 15. September 2020 festlegt.
- Die geänderten Bestimmungen gelten ab dem 15. September 2020 und betreffen alle Betreiber ultraleichter Luftfahrzeuge sowie Segelflugzeug‑Betreiber.
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