Zusammenfassung
Regelung der COVID-19-Ampelphase für bestimmte Zentrallehranstalten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/4/2020XXVII
Bildung
Gesundheit
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
In Kraft ab 07.09.2020 (Inkrafttreten laut Verordnung am 7. September 2020.)
- Festlegung der Ampelphase „Gelb“ für eine spezifische Gruppe von Schulen.
- Betroffen sind vor allem Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen in Linz, Graz und Wien.
- Auch landwirtschaftliche Bundeslehranstalten unterliegen diesen speziellen Regelungen.
- Die Regelung gilt ab September 2020 und endet mit dem Abschluss des Schuljahres 2020/21.
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