Zusammenfassung
Die Verordnung 408/2020 ergänzt die Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr. Sie definiert neue gesundheitliche, fachliche und vertrauenswürdige Anforderungen an Fahrer, führt einen elektronisch beantragbaren Personenbeförderungs‑Ausweis ein und legt strenge Alkohol‑ und Drogentests fest.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/23/2020XXVII
Transport
Datenschutz
Verkehrssicherheit
Personenbeförderung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2021
- Die Verordnung legt fest, dass Fahrer bestimmte gesundheitliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen müssen – etwa Ausbildung, körperliche Fitness und Zuverlässigkeit.
- Fahrer dürfen nicht fahren, wenn sie an einer fieberhaften Infektionskrankheit leiden, mehr als 0,1 ‰ Alkohol im Blut haben oder unter dem Einfluss von Medikamenten bzw. Suchtmitteln stehen.
- Ein neuer Personenbeförderungs‑Ausweis wird eingeführt; er enthält Name, Foto, Gültigkeitsdauer und Nachweise über Orts‑ und Tarifkenntnisse und wird elektronisch beantragt.
- Zur Ausstellung des Ausweises muss der Fahrer nachweisen, dass er in den letzten fünf Jahren vertrauenswürdig war und keine schweren Verstöße begangen hat.
Dokumente (PDFs)
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