<!--[0-->Ausbildungsordnung für Archiv‑, Bibliotheks‑ & Informationsassistent/innen (2020)<!--]-->
Ausbildungsordnung für Archiv‑, Bibliotheks‑ & Informationsassistent/innen (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2020 legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für Archiv‑, Bibliotheks‑ und Informationsassistent/in fest, definiert deren Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Die Verordnung richtet den dreijährigen Lehrberuf Archiv‑, Bibliotheks‑ und Informationsassistent/in ein; die Regelung gilt ab dem 1. Mai 2020 und ersetzt die bisherige Ausbildungsordnung, die am 30. April 2020 auslief.
  • Sie legt fachliche Kompetenzbereiche fest (z. B. Bestandserschließung, Kundenberatung, Beschaffung) und fachübergreifende Kompetenzen (Betriebsorganisation, Qualitätsmanagement, Sicherheit, Nachhaltigkeit, digitales Arbeiten).
  • Das Berufsbild definiert Lernziele für jedes Lehrjahr und verbindet theoretische Inhalte mit praktischen Aufgaben in Bereichen wie Office‑Management, Marketing und Rechnungswesen.
  • Alle Ausbildungsmaßnahmen müssen den Vorgaben des Kinder‑ und Jugendschutzgesetzes (KJBG) sowie dessen Verordnung entsprechen.
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Schramböck Margarete, Dr.

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