Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Ausbildung für den neuen Lehrberuf Assistent/in in der Sicherheitsverwaltung fest, definiert Dauer, Eintrittsfrist und Kompetenzen, und trat am 1. Mai 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf die §§ 8 und 8a des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) als Rechtsgrundlage.
- Der Lehrberuf Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Der Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. August 2026 möglich.
- In Lehrverträgen und Zeugnissen muss die Berufsbezeichnung geschlechtsspezifisch (Sicherheitsverwaltungsassistent/in) verwendet werden.
Dokumente (PDFs)
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