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Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken
Verordnung vom 15.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiterinnen und -arbeiter fest, die Waren kuvertieren, adressieren, adjustieren oder verpacken. Der Tarif gilt seit dem 1. Oktober 2020 im gesamten Bundesgebiet.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits in anderen Heimarbeitsverträgen geregelt sind.
  • Der Stücklohn wird nach dem Kollektivvertrag für Buchbinder, Kartonage‑ und Etuierzeuger berechnet und beträgt 8,67 € pro Stunde.
  • Auf die ermittelten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiterinnen und -arbeiter einen zusätzlichen Unkosten‑Zuschlag von 10 %, der gesondert ausgewiesen wird.
  • Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration betragen 4 % bis zum vollendeten 6. Dienstjahr und 4 ⅓ % ab dem 7. Dienstjahr; bei Eintritt oder Austritt im Jahresverlauf wird der anteilige Betrag gezahlt.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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