Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Löhne, Arbeitszeiten und Zuschläge und gilt ab dem 1. Juli 2020 in ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Industrie
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt die Herstellung sowie Bearbeitung von Bürsten und Pinseln ab, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
- Für jede Bürstenart werden konkrete Arbeitszeiten festgelegt (z. B. Glanzbürsten über 3 mm Bohrung: 161 Minuten, Klosettbürsten: 317 Minuten).
- Alle Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,75 € berechnet; Betriebe der Holz verarbeitenden Industrie erhalten nach ihrem Kollektivvertrag einen höheren Stundenlohn von 11,03 €.
- Auf die ermittelten Stückentgelte erhalten Heimarbeiter einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %; bei Bereitstellung eigenem Werkzeugs erhöht sich der Zuschlag auf 20 %.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.