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Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und Holzwaren (ab 01.07.2020)
Verordnung vom 15.10.2020

Zusammenfassung

Der Tarif legt den Stundenlohn von 8,75 € sowie einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 % für alle Heimarbeiterinnen und -arbeiter fest, die Drechsler‑ und sonstige Holzwaren herstellen oder bearbeiten. Er gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich und tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich, für die Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren sowie für alle Auftraggeber, die dafür Heimarbeiterinnen und -arbeiter beschäftigen.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,75 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten die Heimarbeiterinnen und -arbeiter einen gesonderten Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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