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Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren (ab 01.07.2020)
Verordnung vom 15.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest. Sie bestimmt einen Stundenlohn von 8,75 € plus einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag und gilt in ganz Österreich ab dem 1. Juli 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreich für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt ist.
  • Das Stückentgelt wird mit einem Stundenlohn von 8,75 € berechnet.
  • Auf das errechnete Stückentgelt erhalten Heimarbeiterinnen und -arbeiter zusätzlich einen gesonderten Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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