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Heimarbeitstarif für Knopfwaren und Adjustierung (außer Zwirnknöpfe)
Verordnung vom 15.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Heimarbeit an Knopfwaren und deren Adjustierung (außer Zwirnknöpfen) fest: Stückentgelt nach 9,78 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Juli 2020.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend10/15/2020XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für Knopfwaren sowie deren Adjustierung (außer Zwirnknöpfe), sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch andere Kollektivverträge geregelt ist.
  • Die Stückentgelte werden anhand eines Stundenlohns von 9,78 € berechnet.
  • Auf die berechneten Stückentgelte wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt.
  • Der Tarif tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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