Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Bankkaufmann/Bankkauffrau, legt Kompetenzen fest und enthält Übergangsbestimmungen für Auszubildende ab dem 30. April 2020.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Die Ausbildung zum Bankkaufmann bzw. zur Bankkauffrau wird auf eine dreijährige Lehrzeit festgelegt und im Lehrvertrag geschlechtsspezifisch bezeichnet.
- Die Verordnung definiert zahlreiche Kompetenzbereiche – Kundenberatung, Zahlungsverkehr, Office‑Management, digitales Arbeiten, Qualitäts‑ und Sicherheitsmanagement sowie nachhaltiges Handeln – die während der Ausbildung vermittelt werden müssen.
- Auszubildende, die am 30. April 2020 bereits im Lehrberuf tätig waren, dürfen ihre Ausbildung nach den bisherigen Regelungen fortsetzen.
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft, während die vorherige Ausbildungsordnung vom 30. April 2020 ausläuft.
Dokumente (PDFs)
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