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Bankkaufmann/-frau – neue Ausbildungsordnung (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Bankkaufmann/Bankkauffrau, legt Kompetenzen fest und enthält Übergangsbestimmungen für Auszubildende ab dem 30. April 2020.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung zum Bankkaufmann bzw. zur Bankkauffrau wird auf eine dreijährige Lehrzeit festgelegt und im Lehrvertrag geschlechtsspezifisch bezeichnet.
  • Die Verordnung definiert zahlreiche Kompetenzbereiche – Kundenberatung, Zahlungsverkehr, Office‑Management, digitales Arbeiten, Qualitäts‑ und Sicherheitsmanagement sowie nachhaltiges Handeln – die während der Ausbildung vermittelt werden müssen.
  • Auszubildende, die am 30. April 2020 bereits im Lehrberuf tätig waren, dürfen ihre Ausbildung nach den bisherigen Regelungen fortsetzen.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft, während die vorherige Ausbildungsordnung vom 30. April 2020 ausläuft.
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Schramböck Margarete, Dr.

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