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Einführung des Lehrberufs Betriebs­dienstleister/in (Verordnung 2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Betriebs­dienstleister/in fest, definiert dessen Kompetenzen und regelt den Übergang von der alten Ausbildung zum 1. Mai 2020.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der neue Lehrberuf Betriebs­dienstleister/in wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Die Ausbildung umfasst Fachkompetenzen (z. B. Facility‑Management, Beschaffung) und fachübergreifende Kompetenzen wie Qualitäts‑ und Nachhaltigkeitsorientierung sowie digitales Arbeiten.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die vorherige Ausbildungsordnung für den Beruf Betriebs­dienstleistung endet am 30. April 2020.
  • Lehrzeiten, die nach der alten Ausbildungsordnung bereits geleistet wurden, werden vollständig auf die neue Ausbildung angerechnet.
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Schramböck Margarete, Dr.

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