<!--[0-->Ergänzung des Wintertermins 2021 für Abschlussprüfungen 2019/20<!--]-->
Ergänzung des Wintertermins 2021 für Abschlussprüfungen 2019/20
Verordnung vom 29.10.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 29. Oktober 2020 ergänzt die bisherige Prüfungsregelung um einen Wintertermin 2021 und passt entsprechende Formulierungen in mehreren Paragraphen an.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/29/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Herbsttermin 2020 wird um den Wintertermin 2021 erweitert; die Formulierung in § 1 Abs. 1 wird entsprechend angepasst.
  • In den Paragraphen 4 Abs. 1 und 8 Abs. 1 wird die Formulierung von „und im Herbsttermin 2020“ zu „, im Herbsttermin 2020 und im Wintertermin 2021“ geändert.
  • Nach dem Wort „abschließender Arbeiten“ wird die Ergänzung „des Haupttermins 2020“ eingefügt, um den Bezug zum Herbsttermin klarer zu machen.
  • Ein neuer Satz wird eingefügt, der regelt, dass die Auswahl der Prüfungsgebiete für den Wintertermin 2021 bis spätestens 4. Dezember 2020 erfolgen muss.
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Faßmann Heinz, Dr.

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