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COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 – Ergänzungen für Maskenpflicht und digitalen Unterricht
Verordnung vom 02.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 464/2020 ergänzt die COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21: Sie hebt bestimmte Paragraphen auf, führt eine zehn‑tägige Maskenpflicht in Hochrisikogebieten ein und ermöglicht ortsungebundenen Unterricht im November 2020.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/2/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 02.11.2020
  • Der zweite Satz der Leistungsbeurteilungsverordnung gilt im Schuljahr 2020/21 nicht.
  • Absatz 2 des § 9 wird gestrichen, weil er nicht mehr benötigt wird.
  • Schulen in Hochrisikogebieten können für bis zu zehn Tage eine Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude anordnen.
  • Die zuständige Schulbehörde und der Bundesminister können nun gemeinsam weitere Bestimmungen ändern, wenn es nötig ist.
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Faßmann Heinz, Dr.

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Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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