Barrierefreie Prüfungen & neue Fachabschnitte in den österreichischen Prüfungsordnungen
Verordnung vom 04.11.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 465/2020 erweitert die Prüfungsordnungen, um barrierefreie Prüfungen für Menschen mit Hör‑ und Sehbehinderungen zu ermöglichen und fügt neue Fachabschnitte für verschiedene Schulformen hinzu.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/4/2020XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Für Kandidaten mit Hörbeeinträchtigung kann der Prüfungsbereich „Hörverstehen“ entfallen, wenn keine ausreichenden barrierefreien Vorkehrungen vorhanden sind.
- Bei Seh‑ oder Blindheitsbeeinträchtigung dürfen Prüfungsaufgaben ohne Niveauänderung abgeändert, getauscht oder mit Zusatzinformationen versehen werden.
- Die neu eingefügten Paragraphen § 16 Abs. 5 und § 18 Abs. 4 gelten ab dem Tag der Kundmachung, also seit 2020‑11‑04.
- Im Inhaltsverzeichnis werden neue Unterabschnitte für verschiedene Fachrichtungen (z. B. Mode, Handel, Pädagogik) eingefügt.
Dokumente (PDFs)
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