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Barrierefreie Prüfungen & neue Fachabschnitte in den österreichischen Prüfungsordnungen
Verordnung vom 04.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 465/2020 erweitert die Prüfungsordnungen, um barrierefreie Prüfungen für Menschen mit Hör‑ und Sehbehinderungen zu ermöglichen und fügt neue Fachabschnitte für verschiedene Schulformen hinzu.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/4/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Für Kandidaten mit Hörbeeinträchtigung kann der Prüfungsbereich „Hörverstehen“ entfallen, wenn keine ausreichenden barrierefreien Vorkehrungen vorhanden sind.
  • Bei Seh‑ oder Blindheitsbeeinträchtigung dürfen Prüfungsaufgaben ohne Niveau­änderung abgeändert, getauscht oder mit Zusatzinformationen versehen werden.
  • Die neu eingefügten Paragraphen § 16 Abs. 5 und § 18 Abs. 4 gelten ab dem Tag der Kundmachung, also seit 2020‑11‑04.
  • Im Inhaltsverzeichnis werden neue Unterabschnitte für verschiedene Fachrichtungen (z. B. Mode, Handel, Pädagogik) eingefügt.
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Faßmann Heinz, Dr.

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