Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Betriebslogistikkaufmann bzw. zur Betriebslogistikkauffrau, definiert Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Der neue Ausbildungsberuf Betriebslogistikkaufmann/-kauffrau wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet.
- Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen in Logistik, Lagerwirtschaft, Materialwirtschaft und digitale Arbeitsmethoden.
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die vorherige Ausbildungsordnung endet am 30. April 2020.
- Alle Ausbildungsinhalte müssen den Vorgaben des Kinder‑ und Jugendarbeitsschutzgesetzes (KJBG) entsprechen.
Dokumente (PDFs)
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