Radonschutz‑Verordnung 2020 – Schutz vor Radon in Wohn- und Arbeitsbereichen
Verordnung vom 09.11.2020Zusammenfassung
Die Radonschutzverordnung regelt Messungen, Grenzwerte und Meldepflichten für Radon in Wohngebäuden und an Arbeitsplätzen sowie die Benennung von Radonschutzbeauftragten.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie11/9/2020XXVII
Umwelt
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung schützt Personen vor Gefahren durch Radon in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen.
- Der Referenzwert für die Radon‑Konzentration beträgt 300 Bq/m³ sowohl in Wohngebäuden als auch an Arbeitsplätzen.
- Bestimmte Gemeinden werden als Radonschutz‑ bzw. Radonvorsorgegebiete festgelegt; dort gelten strengere Schutzmaßnahmen.
- Die Radon‑Konzentration in Wohnräumen muss in den beiden meistgenutzten Räumen über mindestens sechs Monate gemessen werden.
Dokumente (PDFs)
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