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Novellierung der Saatgutverordnung 2006 – neue Regelungen für ökologisches Saatgut
Verordnung vom 10.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 473/2020 ändert die Saatgutverordnung 2006, führt einen neuen § 4b für ökologisches Pflanzenvermehrungsmaterial ein und aktualisiert zahlreiche EU‑Bezüge sowie wissenschaftliche Namen in der Anlage.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus11/10/2020XXVII
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 4b wird eingefügt, der das Vorgehen bei ökologischem/biologischem heterogenem Pflanzenvermehrungsmaterial regelt, inklusive einer gebührenfreien Eintragung in die amtliche Liste.
  • Die Verweise in § 1 Abs. 2 Z 1‑Z 8 werden auf die neuesten EU‑Durchführungsrichtlinien (z. B. 2020/177) aktualisiert.
  • In der Anlage werden zahlreiche wissenschaftliche Namen von Pflanzenarten korrigiert, z. B. Sorghum bicolor subsp. bicolor und Triticum aestivum subsp. aestivum.
  • Die Anlage wird um neue Gemüse‑Einträge ergänzt (z. B. Zwiebel, Schalotte, Porree) mit aktualisierten Mengenangaben.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
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