Zusammenfassung
Die Verordnung 475/2020 ändert die Erwerbs‑ und Wohnungsstatistikverordnung 2010, führt neue Erhebungen und erweiterte Merkmale ein, legt Datenlieferungen von Behörden fest und bestimmt Befragungsmethoden sowie Veröffentlichungsfristen.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/11/2020XXVII
Statistik
Datenschutz
Arbeitsmarkt
Wohnungswesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2021
- Die Verordnung legt fest, dass verschiedene Verwaltungsstellen (Sozialversicherungsträger, AMS, Gesundheitskasse, Innenministerium und Finanzministerium) ihre Daten an die Statistik‑Behörde übermitteln müssen.
- Eine Stichprobenadresse darf höchstens in fünf aufeinanderfolgenden Kalenderquartalen innerhalb von zehn Jahren befragt werden.
- Erstbefragungen erfolgen persönlich (Face‑to‑Face); Folgebefragungen können telefonisch oder online durchgeführt werden, wobei Barrierefreiheit berücksichtigt wird.
- Für Menschen mit Behinderung, die nicht selbst Auskünfte geben können, dürfen alternative Kommunikationsformen (z. B. Gebärdensprache) eingesetzt werden.
Dokumente (PDFs)
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