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Änderung der Erwerbs‑ und Wohnungsstatistik‑Verordnung 2010
Verordnung vom 11.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 475/2020 ändert die Erwerbs‑ und Wohnungsstatistikverordnung 2010, führt neue Erhebungen und erweiterte Merkmale ein, legt Datenlieferungen von Behörden fest und bestimmt Befragungsmethoden sowie Veröffentlichungsfristen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/11/2020XXVII
Statistik
Datenschutz
Arbeitsmarkt
Wohnungswesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2021
  • Die Verordnung legt fest, dass verschiedene Verwaltungsstellen (Sozialversicherungsträger, AMS, Gesundheitskasse, Innenministerium und Finanzministerium) ihre Daten an die Statistik‑Behörde übermitteln müssen.
  • Eine Stichprobenadresse darf höchstens in fünf aufeinanderfolgenden Kalenderquartalen innerhalb von zehn Jahren befragt werden.
  • Erstbefragungen erfolgen persönlich (Face‑to‑Face); Folgebefragungen können telefonisch oder online durchgeführt werden, wobei Barrierefreiheit berücksichtigt wird.
  • Für Menschen mit Behinderung, die nicht selbst Auskünfte geben können, dürfen alternative Kommunikationsformen (z. B. Gebärdensprache) eingesetzt werden.
Image of politician Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Ohne Klub

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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