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Ausbildungsordnung für Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue, einheitliche Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel fest und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Digitales Arbeiten
Ausbildungsbeihilfe
Qualitätsmanagement
Berufliche Ausbildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet.
  • Das Berufsprofil definiert fachliche Kompetenzen (Beratung & Verkauf, Beschaffung, Marketing, Back‑Office) und fachübergreifende Kompetenzen (Arbeiten im betrieblichen Umfeld, Qualitäts‑ und Sicherheitsbewusstsein, digitales Arbeiten).
  • Das Berufsbild legt fest, welche Kenntnisse und Fertigkeiten in den einzelnen Ausbildungsjahren zu vermitteln sind; fachliche Kompetenzen werden nach Lehrjahren gestaffelt, fachübergreifende Kompetenzen gelten für die gesamte Lehrzeit.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die bisherigen Ausbildungsvorschriften verlieren am 30. April 2020 ihre Gültigkeit, wobei bereits begonnene Lehrzeiten vollständig angerechnet werden.
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Schramböck Margarete, Dr.

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