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Familienbeihilfe‑Kinderabsetzbetrag‑EU‑Anpassungsverordnung 2020/2021
Verordnung vom 17.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung passt Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag an das Preisniveau von EU‑, EWR‑ und Schweizer Ländern an. Sie tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/17/2020XXVII
Familie

Schwerpunkte

  • Die Verordnung bestimmt, dass die Familienbeihilfe‑ und Kinderabsetzbeträge für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU‑ oder EWR‑Staat bzw. in der Schweiz aufhalten, an das jeweilige Preisniveau des Aufenthaltslandes angepasst werden.
  • Ein Anpassungsfaktor wird aus den von der EU veröffentlichten Preisindizes ermittelt; das Verhältnis zum österreichischen Index (112) bildet die Basis für die Berechnung.
  • Die angepassten Familienbeihilfe‑Beträge werden für jedes Land in einer Tabelle aufgeführt und auf die zweite Nachkommastelle kaufmännisch gerundet.
  • Der Kinderabsetzbetrag wird analog nach demselben Anpassungsfaktor berechnet; die jeweiligen Beträge pro Land sind ebenfalls tabellarisch dargestellt.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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