Ausbildungsordnung Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel (2020)
Verordnung vom 28.02.2020Zusammenfassung
Die 49. Verordnung regelt die einheitliche dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel, definiert umfassende fachliche Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Der neue Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Die Ausbildung umfasst ein breites Kompetenzspektrum – von Vertrieb und Beschaffung über Marketing bis hin zu digitalem Arbeiten, Qualitäts‑ und Sicherheitsaspekten sowie nachhaltigem Handeln.
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die vorherige Ausbildungsordnung verliert am 30. April 2020 ihre Gültigkeit, wobei für bereits begonnene Ausbildungen Übergangsregelungen gelten.
- Die Ausbildung muss den Bestimmungen des Kinder‑ und Jugendschutzgesetzes (KJBG) entsprechen, um den Schutz von minderjährigen Lernenden sicherzustellen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.