<!--[0-->Ausbildungsordnung Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel (2020)<!--]-->
Ausbildungsordnung Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die 49. Verordnung regelt die einheitliche dreijährige Ausbildung für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel, definiert umfassende fachliche Kompetenzen und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der neue Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Die Ausbildung umfasst ein breites Kompetenzspektrum – von Vertrieb und Beschaffung über Marketing bis hin zu digitalem Arbeiten, Qualitäts‑ und Sicherheitsaspekten sowie nachhaltigem Handeln.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die vorherige Ausbildungsordnung verliert am 30. April 2020 ihre Gültigkeit, wobei für bereits begonnene Ausbildungen Übergangsregelungen gelten.
  • Die Ausbildung muss den Bestimmungen des Kinder‑ und Jugendschutzgesetzes (KJBG) entsprechen, um den Schutz von minderjährigen Lernenden sicherzustellen.
Image of politician Schramböck Margarete, Dr.

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.