Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Vermarktung von frischem Obst und Gemüse in Österreich, führt eine verpflichtende Händlerdatenbank ein, legt Werbe‑ und Preisangabenregeln fest und bestimmt Sanktionen bei Verstößen. Sie trat am 8. Januar 2020 in Kraft.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus1/7/2020XXVII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt die EU‑Verordnungen 1308/2013 und 543/2011 in nationales Recht um und definiert damit den rechtlichen Rahmen für die Vermarktung von Obst und Gemüse.
- Börsen und öffentliche Märkte müssen Preisnotierungen nach den EU‑Klassen vornehmen, die für das jeweilige Produkt vorgesehen sind.
- Werbung für Produkte, für die spezielle Vermarktungsnormen gelten, muss die zugehörige Klasse angeben, wenn Preise genannt werden.
- Alle Unternehmer, die frisches Obst und Gemüse in Verkehr bringen, müssen in einer zentralen Händlerdatenbank erfasst werden; Ausnahmen gelten für kleine Einzelhändler (Kategorie 3) und Hofverkäufe.
Dokumente (PDFs)
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