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Ausbildungsordnung Buch‑ und Medienwirtschaft – Verlag (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die 2020 erlassene Verordnung legt die neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Verlag fest, definiert Kompetenzen und regelt das Inkrafttreten zum 1. Mai 2020.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Wirtschaft
Digitalisierung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Verlag wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen (Produktentwicklung, Marketing, Beschaffung usw.) und fachübergreifende Kompetenzen (Arbeiten im Betrieb, Qualitäts‑ und Sicherheitsbewusstsein, digitales Arbeiten).
  • Das Berufsbild wird in fachliche und fachübergreifende Kompetenzbereiche gegliedert, die über die gesamte Lehrzeit zu vermitteln sind.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die bisherige Ausbildungsordnung verliert am 30. April 2020 ihre Gültigkeit, bleibt jedoch für bereits begonnene Ausbildungen anwendbar.
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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