Zusammenfassung
Die 51. Verordnung von 2020 legt die dreijährige Ausbildungsordnung für Bürokaufmann/Bürokauffrau fest, definiert Kompetenzen in Office‑Management, Beschaffung, Marketing, Digitalisierung und Nachhaltigkeit und trat am 1. Mai 2020 in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau ist mit einer dreijährigen Ausbildungszeit festgelegt.
- Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzbereiche (z. B. Office‑Management, Beschaffung, Marketing) und fachübergreifende Kompetenzen wie digitales Arbeiten, Qualitätsmanagement und Nachhaltigkeit.
- Das Berufsbild ist in Lernziele und Jahresziele unterteilt; fachliche Ziele werden bis zum jeweiligen Lehrjahr vermittelt, fachübergreifende Ziele gelten für die gesamte Ausbildungszeit.
- Die Verordnung trat am 1. Mai 2020 in Kraft und ersetzte die bisher gültige Ausbildungsordnung, die am 30. April 2020 auslief; bereits erbrachte Ausbildungszeiten werden vollständig angerechnet.
Dokumente (PDFs)
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