Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich fest und definiert das Grundentgelt pro Quadratmeter Nutzfläche sowie diverse Zuschläge und Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Januar 2021.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für alle Hausbesorger sowie deren Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das monatliche Grundentgelt beträgt 0,2793 € pro Quadratmeter Nutzfläche; bei Gebäuden mit Holzstiegen erhöht sich dieser Betrag um 20 %.
- Zusätzliche Zuschläge: 15 % Materialzuschlag auf das Grundentgelt, Sperrgeld für Tor‑Öffnung (4,70 € bis 24 Uhr, 5,20 € danach) und kaufmännisches Runden auf volle Cent.
- Einmalige und regelmäßige Zusatzleistungen (z. B. Isolierung, Malerarbeiten, Leitungslegung, Aufzugseinbau) erhalten eigene Entgelte; Stundenlohn für weitere Arbeiten beträgt 11,17 € bzw. 8,19 € (16,38 € an Sonn‑/Feiertagen).
Dokumente (PDFs)
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