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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark (ab 01.01.2021)
Verordnung vom 24.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2021 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in der Steiermark fest, inklusive Grundentgelt je Quadratmeter, Zuschlägen und Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Das monatliche Entgelt wird nach Quadratmeter Nutzfläche berechnet: 0,2851 € für Wohnungsflächen und andere Räumlichkeiten, 0,5186 € für das Reinigen von Gehwegen bei Glatteis.
  • In Häusern mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt um 10 %.
  • Ein Materialkostenzuschlag von 20 % des Grundentgelts wird zusätzlich gezahlt, um Auslagen für Reinigungsmaterialien zu decken.
  • Jährlich erhalten Hausbesorger*innen einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe eines Zwölftels des Jahresbezugs, mindestens jedoch den jeweiligen Monatslohn für Mai bzw. November.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

Ohne Klub

Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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