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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol (ab 01.01.2021)
Verordnung vom 24.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol fest, definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2021.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Tirol, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, sowie deren Arbeitgeber, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2853 € pro Quadratmeter Nutzfläche; für das Reinigen von Gehsteigen wird 0,5387 € pro Quadratmeter berechnet. Zusätzlich gibt es einen Materialkostenersatz von 20 % des Grundentgelts.
  • Zusatzzahlungen werden für Sonderleistungen wie das Öffnen von Toren (Sperrgeld), Instandsetzungen, Fassadenarbeiten und den Einbau von Aufzügen festgelegt.
  • Für die Reinigung von Gehsteigen und anderen begehbaren Flächen gilt der im § 2 festgesetzte Satz, sofern diese nicht bereits in den Grundentgelten enthalten sind.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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