Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest. Sie definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/24/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der monatliche Grundlohn setzt sich aus drei Entgeltanteilen zusammen: €0,2797 pro Quadratmeter Wohnfläche, €0,2797 pro Quadratmeter andere Räumlichkeiten und €0,5171 pro Quadratmeter Gehsteig‑Reinigung.
- Ein monatlicher Materialkosten‑Zuschlag von 20 % des Grundlohns wird zusätzlich zum Entgelt gezahlt.
- Zusätzliche Entgelte werden für Sonderarbeiten wie Fassadenisolierung, Stiegenhausausmalung, Aufzugseinbau und Fenstertausch nach festgelegten Sätzen gezahlt.
- Jährlich erhalten Hausbesorger einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe des jeweiligen Monatslohns, mindestens jedoch ein Zwölftel des Jahresbrutto.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.