Zusammenfassung
Die Verordnung legt den neuen Lehrberuf E‑Commerce‑Kaufmann/E‑Commerce‑Kauffrau mit dreijähriger Ausbildungsdauer und definiert umfassende digitale, betriebswirtschaftliche und nachhaltige Kompetenzen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf E‑Commerce‑Kaufmann/E‑Commerce‑Kauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Die Verordnung definiert detaillierte fachliche und fachübergreifende Kompetenzen in Bereichen wie E‑Commerce, Marketing, Office‑Management, Qualitäts‑ und Nachhaltigkeitsmanagement.
- Das Berufsbild legt Lernziele für jedes Lehrjahr fest und regelt, dass bereits geleistete Ausbildungszeiten vollständig auf die neue Verordnung angerechnet werden.
- Übergangsregelungen ermöglichen, dass Lehrlinge, die bis zum 30. April 2020 ausgebildet wurden, die neue Ausbildungsordnung weiter absolvieren können.
Dokumente (PDFs)
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