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E‑Commerce‑Kaufmann/-frau – neue Ausbildungsordnung (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Lehrberuf E‑Commerce‑Kaufmann/E‑Commerce‑Kauffrau mit dreijähriger Ausbildungsdauer und definiert umfassende digitale, betriebswirtschaftliche und nachhaltige Kompetenzen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf E‑Commerce‑Kaufmann/E‑Commerce‑Kauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Die Verordnung definiert detaillierte fachliche und fachübergreifende Kompetenzen in Bereichen wie E‑Commerce, Marketing, Office‑Management, Qualitäts‑ und Nachhaltigkeitsmanagement.
  • Das Berufsbild legt Lernziele für jedes Lehrjahr fest und regelt, dass bereits geleistete Ausbildungszeiten vollständig auf die neue Verordnung angerechnet werden.
  • Übergangsregelungen ermöglichen, dass Lehrlinge, die bis zum 30. April 2020 ausgebildet wurden, die neue Ausbildungsordnung weiter absolvieren können.
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Schramböck Margarete, Dr.

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Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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