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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Niederösterreich (2021)
Verordnung vom 25.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Niederösterreich fest, definiert die Grundvergütung, Sonderzuschläge und weitere Entgelte und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/25/2020XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für Hausbesorger*innen in Niederösterreich, deren Arbeitgeber*innen nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs einer solchen beitreten.
  • Der Grundlohn beträgt 0,2858 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,2858 € pro Quadratmeter anderer Räumlichkeiten; für Gehsteigreinigung wird 0,5187 € je Quadratmeter berechnet.
  • Auf das Grundentgelt wird ein Materialzuschlag von 15 % aufgeschlagen, der nicht zum regulären Lohn gehört.
  • Zusätzliche Entgelte werden für Instandsetzungs‑ und Fassadenarbeiten, Aufzugsbetreuung sowie andere Sonderleistungen gezahlt; bei längeren Projekten wird das Entgelt halbzeitig ausbezahlt.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
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