Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne und Pauschalen für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2021 für Personen, die solche Tätigkeiten ausführen.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend11/25/2020XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegt.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 100,66 €, der pro zusätzlichem Geschoss über sieben Stockwerke um 13,02 € steigt.
- Für die Betreuung von Schwimmbädern, Saunas und Terrassenbädern wird ein Stundenlohn von 15,54 € zugrunde gelegt (an Sonn‑ und Feiertagen das Doppelte). Für Hobbyräume, Spielplätze etc. gilt ein Stundenlohn von 9,96 €. Zusätzlich erhalten die Betreuer 5 % des eingenommenen Betrags, wenn sie Inkasso für die Nutzung durchführen.
- Für die Pflege von Grünflächen werden je Quadratmeter jährliche Beträge festgelegt (z. B. 0,3557 € für Reinigung, 0,3687 € für Bewässerung, 0,6098 € für maschinelles Mähen). Für Baumpflege und Laubbeseitigung wird ein Stundenlohn von 11,51 € zugrunde gelegt.
Dokumente (PDFs)
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