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Einkäufer‑Ausbildungsordnung (Verordnung 53/2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die 53. Verordnung legt ab dem 1. Mai 2020 neue, detaillierte Ausbildungsregelungen für den dreijährigen Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin fest und ersetzt die bisherigen Vorschriften.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet.
  • Das Berufsprofil legt fachliche Kompetenzen (Einkauf, Office‑Management, Rechnungswesen, Projektmanagement, digitales Arbeiten) und fachübergreifende Kompetenzen (Umwelt, Qualität, Kommunikation) fest.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft und ersetzt die bisherigen Ausbildungsregelungen, die am 30. April 2020 außer Kraft treten.
  • Lehrlinge, die bis zum 30. April 2020 ausgebildet wurden, können die neue Ausbildungsordnung weiter absolvieren; bereits geleistete Lehrzeiten werden voll angerechnet.
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Schramböck Margarete, Dr.

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