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Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2020 – Liste der außerbudgetären Einheiten
Verordnung vom 26.11.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundessektor zugeordnet werden und tritt am 27. November 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen11/26/2020XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche außerbudgetären Einheiten zum Bundessektor gehören.
  • Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung (27. November 2020) in Kraft und ersetzt die Version von 2019.
  • Mehr als 350 Organisationen – von Forschungsinstituten über Immobiliengesellschaften bis zu Fonds – werden als außerbudgetäre Einheiten aufgeführt.
  • Die Auflistung dient der Berechnung der Haftungsobergrenzen des Bundes, um die maximale finanzielle Haftung des Staates zu bestimmen.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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