Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2020 – Ergänzung von Kontaminationsstandorten
Verordnung vom 30.11.2020Zusammenfassung
Die Altlastenatlas‑Verordnung wird 2020 novelliert und ergänzt den Atlas um zahlreiche neue kontaminierte Standorte. Alle neuen Einträge treten am 1. Dezember 2020 in Kraft und enthalten Informationen zu Lage, Art der Altlast und Priorität.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie11/30/2020XXVII
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt § 2 der Altlastenatlas‑VO um Absatz 29, in dem festgelegt wird, dass die neuen Anhänge am 1. Dezember 2020 in Kraft treten.
- Im Anhang 1 wird ein neuer Altstandort (B8 – Metallwarenfabrik Großpetersdorf, Bezirk Oberwart) mit Prioritätsklasse 1 aufgenommen.
- Im Anhang 3 werden mehrere weitere Altstandorte ergänzt, darunter N22 (Schmid Schraubenwerke Landsthal) und N66 (Wienersdorfer Dachpappenfabrik), jeweils mit Angaben zur Prioritätsklasse.
- Im Anhang 4 werden weitere Standorte wie O30 (Shell‑Tanklager Linz) und O84 (Maurerschottergrube Wels) mit den jeweiligen Prioritätsklassen eingetragen.
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