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Ausbildungsordnung für Eventkaufmann/Eventkauffrau (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildung für Eventkaufmann/-frau mit einer dreijährigen Lehrzeit, umfangreichen Kompetenzbereichen und einem Inkrafttreten am 1. Mai 2020 fest.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Eventkaufmann/Eventkauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Die Ausbildung umfasst fachliche Kompetenzen (z. B. Konzeptentwicklung, Kundenmanagement, Veranstaltungsorganisation) und fächerübergreifende Kompetenzen (z. B. Qualitäts- und Nachhaltigkeitsbewusstsein, digitales Arbeiten).
  • Die Bezeichnung des Berufs muss dem Geschlecht des Lernenden entsprechen (Eventkaufmann bzw. Eventkauffrau).
  • Ein Gutachten über die Überführung des Lehrberufs in die Regelausbildung muss bis zum 31. Dezember 2025 erstellt werden.
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Schramböck Margarete, Dr.

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