Einrichtung einer Staatlichen Wirtschaftskommission für Betriebsstreitigkeiten
Verordnung vom 04.12.2020Zusammenfassung
Die Verordnung von 2020 richtet beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eine Staatliche Wirtschaftskommission ein, die bei Betriebsstreitigkeiten vermittelt und aus Vertretern der Ministerin sowie je vier Mitgliedern der Wirtschaftskammer und Bundesarbeitskammer besteht – mindestens 50 % davon Frauen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort12/4/2020XXVII
Arbeitsrecht
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Eine Staatliche Wirtschaftskommission wird für Unternehmen eingerichtet, die nicht unter das Bundesministeriengesetz fallen.
- Die Kommission besteht aus der Ministerin (oder einem Vertreter) und je vier Mitgliedern der Wirtschaftskammer Österreich sowie der Bundesarbeitskammer, wobei mindestens 50 % Frauen sein müssen.
- Weitere Personen, etwa Vertreter anderer Ministerien oder des jeweiligen Landeshauptmanns, können bei Sitzungen beratend hinzugenommen werden.
- Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder jeder Kammer anwesend sind; bei ungleicher Anwesenheit haben die überzähligen Mitglieder kein Stimmrecht.
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