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Ausbildungsordnung für Finanzdienstleistungskaufmann/-frau (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die 2020 erlassene Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Finanzdienstleistungskaufmann/-frau, definiert Kompetenzen und legt Übergangsbestimmungen sowie das Inkrafttreten am 1. Mai 2020 fest.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft und ersetzt die frühere Ausbildungsordnung, die am 30. April 2020 endet.
  • Der Lehrberuf Finanzdienstleistungskaufmann/‑frau wird mit einer dreijährigen Lehrzeit eingerichtet.
  • Ausgebildete Fachkräfte sollen Kunden in Finanzierungs‑, Anlage‑ und Versicherungsfragen kompetent beraten können.
  • Die Ausbildung umfasst fachliche und fachübergreifende Kompetenzen, darunter digitale Arbeitsweisen, Qualitätsmanagement und nachhaltiges Handeln.
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Schramböck Margarete, Dr.

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