Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für den Großhandelskaufmann/-frau fest, definiert die zu erlernenden Kompetenzen und ersetzt die bisherige Ausbildungsordnung ab dem 1. Mai 2020.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Lehrberuf Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau mit einer dreijährigen Lehrzeit fest.
- Sie definiert die beruflichen Kernkompetenzen – Beschaffung, Logistik, Beratung/Verkauf, Marketing, Rechnungswesen und Office‑Management.
- Fachliche und fachübergreifende Kompetenzbereiche werden detailliert beschrieben, inklusive Lernziele für jedes Lehrjahr.
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die bisherige Ausbildungsordnung endet am 30. April 2020.
Dokumente (PDFs)
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