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Ausbildungsordnung für Großhandelskaufmann/-frau (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung für den Großhandelskaufmann/-frau fest, definiert die zu erlernenden Kompetenzen und ersetzt die bisherige Ausbildungsordnung ab dem 1. Mai 2020.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Lehrberuf Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau mit einer dreijährigen Lehrzeit fest.
  • Sie definiert die beruflichen Kernkompetenzen – Beschaffung, Logistik, Beratung/Verkauf, Marketing, Rechnungswesen und Office‑Management.
  • Fachliche und fachübergreifende Kompetenzbereiche werden detailliert beschrieben, inklusive Lernziele für jedes Lehrjahr.
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft; die bisherige Ausbildungsordnung endet am 30. April 2020.
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Schramböck Margarete, Dr.

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