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Änderung der WiEReG‑Einsichtsverordnung (Verordnung 571/2020)
Verordnung vom 17.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung 571/2020 erweitert die WiEReG‑EinsichtsV um neue Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern, Compliance‑Paketen und vertretungsbefugten Personen. Sie tritt am 18.12.2020 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/17/2020XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 18.12.2020
  • Neue Angaben werden verlangt, ob wirtschaftliche Eigentümer durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter festgestellt wurden, ob ein gültiges Compliance‑Package vorliegt und ob nach allen Prüfungen keine Eigentümer ermittelt werden konnten.
  • Ergänzung von Daten zu vertretungsbefugten Personen des Rechtsträgers (Litera a‑d und g).
  • Ein neuer Ziffer‑Punkt (jetzt Z 7) wird eingefügt, um Informationen, Daten und Dokumente aus dem Compliance‑Package zu erfassen.
  • Der bisherige § 3 erhält den Absatz (l) und einen neuen Absatz 2, der die Änderungen zusammenfasst.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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