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Änderung der Verordnung über empfohlene Impfungen – Aufnahme von COVID‑19
Verordnung vom 18.12.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 18. Dezember 2020 ergänzt die Liste der empfohlenen Impfungen um COVID‑19, korrigiert ein Anführungszeichen in § 5 Abs. 3 und bestimmt, dass die Änderungen ab dem 19. Dezember 2020 gelten.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/18/2020XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Eintrag für die COVID‑19‑Impfung wird an erster Stelle in die Liste der empfohlenen Impfungen aufgenommen.
  • In § 5 Abs. 3 wird das überflüssige Anführungszeichen am Satzende entfernt.
  • Ein neuer Absatz (§ 5 Abs. 5) legt fest, dass die Änderungen mit dem Tag nach Kundmachung in Kraft treten.
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Anschober Rudolf

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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