Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen monatlichen Mindestlohn von 475,86 € für Au‑Pairs fest, regelt Zusatzleistungen wie Kleidung, Sprachkurse und Weihnachtsbonus und tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/21/2020XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ein Au‑Pair erhält für 18 Stunden Arbeit pro Woche ein monatliches Bruttogehalt von 475,86 €.
- Falls die vereinbarte Wohnung und Verpflegung nicht genutzt werden können, muss der Arbeitgeber den Gegenwert in Geld zahlen (30 % des Bewertungssatzes pro Kalendertag).
- Der Arbeitgeber muss Arbeitskleidung bereitstellen, mindestens die Hälfte der Kosten für einen Deutschkurs übernehmen und sämtliche Kosten für pädagogische Qualifizierungskurse tragen.
- Jedes Jahr erhält das Au‑Pair am 1. Dezember eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines vollen Monatsgehalts; bei kürzerer Anstellung wird ein anteiliger Betrag gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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