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Ausbildungsordnung für Hotel‑ und Restaurantfachmann/frau (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die 59. Verordnung legt die Ausbildungsordnung für Hotel‑ und Restaurantfachleute fest, definiert vier Lehrjahre und detaillierte Kompetenzbereiche.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2020
  • Der Lehrberuf Hotel‑ und Restaurantfachmann/‑frau wird mit einer vierjährigen Lehrzeit eingerichtet.
  • Ausbildungsschwerpunkte umfassen fachliche Kompetenzen wie Rezeption, Front‑ und Backoffice, Angebotsentwicklung, Marketing und E‑Commerce.
  • Fachübergreifende Kompetenzen, etwa betriebswirtschaftliches Denken, Qualitäts‑ und Hygienemanagement sowie digitales Arbeiten, werden über die gesamte Lehrzeit hinweg vermittelt.
  • Die Verordnung verlangt die Einhaltung des Kinder‑ und Jugendarbeitsschutzgesetzes (KJBG) bei allen Ausbildungspositionen.
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Schramböck Margarete, Dr.

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