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Neue Ausbildungsordnung für Hotelkaufmann/-frau (ab 01.05.2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Mai 2020 eine neue dreijährige Ausbildungsordnung für Hotelkaufmann/Hotelkauffrau fest, definiert umfangreiche Kompetenzen und ersetzt die frühere Regelung von 2015.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Einführung einer neuen dreijährigen Ausbildungsordnung für Hotelkaufmann/Hotelkauffrau, die am 1. Mai 2020 in Kraft tritt.
  • Die Ausbildung umfasst ein breites Kompetenzspektrum – von Rezeption, Front‑/Backoffice, Marketing, digitalem Arbeiten bis zu Facility‑Management und Nachhaltigkeit.
  • Die bisherige Ausbildungsordnung von 2015 verliert am 30. April 2020 ihre Gültigkeit; bereits begonnene Lehrlinge dürfen jedoch weiter nach der alten Ordnung ausgebildet werden.
  • Die Bezeichnung des Lehrberufs wird geschlechtsspezifisch verwendet (Hotelkaufmann bzw. Hotelkauffrau) und muss in allen offiziellen Dokumenten erscheinen.
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Schramböck Margarete, Dr.

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