Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Mai 2020 eine neue dreijährige Ausbildungsordnung für Hotelkaufmann/Hotelkauffrau fest, definiert umfangreiche Kompetenzen und ersetzt die frühere Regelung von 2015.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen dreijährigen Ausbildungsordnung für Hotelkaufmann/Hotelkauffrau, die am 1. Mai 2020 in Kraft tritt.
- Die Ausbildung umfasst ein breites Kompetenzspektrum – von Rezeption, Front‑/Backoffice, Marketing, digitalem Arbeiten bis zu Facility‑Management und Nachhaltigkeit.
- Die bisherige Ausbildungsordnung von 2015 verliert am 30. April 2020 ihre Gültigkeit; bereits begonnene Lehrlinge dürfen jedoch weiter nach der alten Ordnung ausgebildet werden.
- Die Bezeichnung des Lehrberufs wird geschlechtsspezifisch verwendet (Hotelkaufmann bzw. Hotelkauffrau) und muss in allen offiziellen Dokumenten erscheinen.
Dokumente (PDFs)
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