Änderung der Pauschalreiseverordnung (PRV) – neue Haftungs- und Nachweisregelungen
Verordnung vom 23.12.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 600/2020 ändert die Pauschalreiseverordnung, indem sie neue Haftungs‑ und Nachweispflichten für Reiseveranstalter einführt und deren Gültigkeit bis Ende 2021 begrenzt.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort12/23/2020XXVII
Tourismus
Verwaltungsrecht
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
In Kraft ab 23.12.2020 Außer Kraft ab 31.12.2021
- Ein neuer Absatz 3a und 3b wird in § 7 eingefügt. Sie regeln Haftungen im Zusammenhang mit dem KMU‑Förderungsgesetz und legen als Bemessungsgrundlage den Umsatz von 2019 fest; bei fehlenden Daten werden frühere Umsätze herangezogen.
- Ein neuer Absatz 5a wird in § 7 ergänzt. Er bestimmt, dass der Nachweis einer Neuabdeckung bis spätestens 31. Jänner 2021 zu erbringen ist, wenn die betreffende Deckung bis zu diesem Datum endet.
- Ein neuer Absatz 7 wird in § 12 eingefügt. Er legt fest, dass die neuen Regelungen mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (23. Dezember 2020) in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2021 gültig sind; danach gelten sie nicht mehr.
- Für die in § 7 Abs. 3a genannten Absicherungen bleibt § 5 weiter anwendbar, wird jedoch gleichzeitig außer Kraft gesetzt, sobald die neue Regelung endet.
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