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Ausbildungsordnung für Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die 61. Verordnung regelt die Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau mit drei möglichen Schwerpunkten – Bauträger, Makler und Verwalter – und trat am 1. Mai 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.05.2020
  • Der Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau wird als Schwerpunktlehrberuf mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Die Ausbildung kann einen von drei Schwerpunkten wählen – Bauträger, Makler oder Verwalter – eine Kombination ist nicht erlaubt, jedoch können einzelne Inhalte anderer Schwerpunkte zusätzlich erlernt werden.
  • Die Ausbildung vermittelt sowohl fachliche Kompetenzen (z. B. Rechtsgrundlagen, Immobilienwirtschaft) als auch überfachliche Fähigkeiten wie Office‑Management, Qualitäts‑ und Sicherheitsmanagement sowie digitales Arbeiten.
  • Die Verordnung trat am 1. Mai 2020 in Kraft; die vorherige Ausbildungsordnung verlor am 30. April 2020 ihre Gültigkeit.
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Schramböck Margarete, Dr.

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Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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