Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das Verfahren zur Auszahlung von Mitteln aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds an haushaltsleitende Organe, definiert Antragspflichten, Nachweise und Fristen.Bundesministerium für Finanzen12/28/2020XXVII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Auszahlungen an haushaltsleitende Organe, wenn im Bundeshaushaltsgesetz eine Mittelverwendungsüberschreitung vorliegt.
- Der Antrag muss als COVID‑19‑MVÜ‑Antrag bezeichnet, an den Finanzminister gerichtet und gleichzeitig an den Vizekanzler zu Informationszwecken übermittelt werden.
- Der Antrag muss Nachweise über die Übermittlung, die Berichtspflichtangaben, die Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen und eine nachvollziehbare Kalkulation enthalten.
- Der Finanzminister prüft den Antrag innerhalb von vier Wochen; das Einvernehmen mit dem Vizekanzler muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, danach gilt es als hergestellt.
Dokumente (PDFs)
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