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Ausbildungsordnung für Industriekaufmann/-frau (2020)
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die 62. Verordnung vom 1. Mai 2020 regelt den dreijährigen Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau, legt ein detailliertes Kompetenzprofil fest und tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet; ein Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. August 2026 möglich.
  • Das Berufsprofil definiert acht Fachkompetenzbereiche (Einkauf, Logistik, Marketing/Vertrieb, Finance, Personal, Produktion, Office‑Management und Fachübergreifendes) mit konkreten Lernzielen.
  • Das Berufsbild legt fest, welche fachlichen und fachübergreifenden Kompetenzen in den jeweiligen Lehrjahren zu erlangen sind; die fachlichen Kompetenzen werden nach Lehrjahren gegliedert.
  • Der Bundes‑Berufsausbildungs‑Beirat muss bis zum 31. Dezember 2025 ein Gutachten über die Überführung des Lehrberufs in die Regelausbildung vorlegen.
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Schramböck Margarete, Dr.

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