Änderung der NPO‑Fonds‑Richtlinienverordnung (COVID‑19‑Unterstützungsfonds)
Verordnung vom 30.12.2020Zusammenfassung
Die Verordnung 627/2020 ändert die NPO‑Fonds‑Richtlinien, indem sie Fristen für Nachweise verlängert, Formulierungen korrigiert und das Inkrafttreten der Änderungen auf den Tag nach Kundmachung festlegt.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport12/30/2020XXVII
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Das Datum im zweiten Satz von § 12 Abs. 2 wird von „31. Dezember 2020“ auf „15. Jänner 2021“ geändert, um den Organisationen mehr Zeit für die Nachweisführung zu geben.
- Ein neuer Satz wird an das Ende von § 19 Abs. 6 angefügt: Wenn eine förderungsberechtigte Organisation die erforderlichen Nachweise nicht bis zum 31. Dezember 2020 erbringt, kann ihr bis zum 31. Jänner 2021 eine Nachfrist gesetzt werden.
- Im Wortlaut von § 19 Abs. 8 wird „NonProfit‑Organisationen“ zu „Non‑Profit‑Organisationen“ korrigiert.
- In § 23 Abs. 2 wird die Schreibweise von „De‑Minimis‑Verordnung“ zu „De‑minimis‑Verordnung“ korrigiert.
Dokumente (PDFs)
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