<!--[0-->Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Kanzleiassistent/in<!--]-->
Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Kanzleiassistent/in
Verordnung vom 28.02.2020

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin fest. Lernende können zwischen einer Rechtsanwalts- oder Notariatskanzlei‑Spezialisierung wählen und erwerben ein breites Spektrum an rechtlichen, administrativen und digitalen Kompetenzen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2020XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin wird als dreijähriger Schwerpunktlehrberuf eingeführt.
  • Auszubildende können entweder in einer Rechtsanwaltskanzlei oder in einer Notariatskanzlei ausgebildet werden; beide Schwerpunkte dürfen nicht kombiniert werden.
  • Die Ausbildung umfasst fachliche Kernkompetenzen (z. B. Rechtsgrundlagen, Office‑Management, Marketing, Rechnungswesen) und fachübergreifende Kompetenzen (z. B. Qualitäts‑ und Nachhaltigkeitsmanagement, digitales Arbeiten).
  • Die Verordnung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft und ersetzt die frühere Ausbildungsordnung für Rechtskanzleiassistenten, die zum 30. April 2020 endet.
Image of politician Schramböck Margarete, Dr.

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.